KONTAKTIEREN SIE UNS
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für DGUV Prüfungen in Parkstetten bei Straubing. Gerne nehmen wir uns die Zeit, individuell auf Ihre Fragen und Wünsche einzugehen – und das garantiert ohne lange Wartezeiten!
Sie wollen uns persönlich kennenlernen?
Wir sind gerne telefonisch und per E-Mail für Sie da.
- 09421 751 296 0
- info@wato-pruefservice.de
- Mo – Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
ÜBER WATO
WATO Prüfservice hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein besonderes Augenmerk auf die elektrischen Betriebsmittel zu richten. Als verlässlicher Partner für Ihr Unternehmen in Niederbayern führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach den aktuellen Normen und Vorschriften wie DGUV-V3 & V4 durch.
- WATO Prüfservice e.K.
- Schmiedfeld 32a | 94365 Parkstetten bei Straubing
- 09421 751 296 0
- info@wato-pruefservice.de
- Mo – Fr: 08:00 – 17:00 Uhr
FAQ
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 ehemals (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Kurzum sind alle Unternehmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG dazu verpflichtet alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. Durch Erst-Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie Wiederholungsprüfungen werden in regelmäßigen Abständen Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlagen sichergestellt.
Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab dem/der ersten Mitarbeiter*in.
In der DGUV V3 §5 wird beschrieben, dass nur „Befähigte Personen nach TRBS 1203“ die Elektroprüfungen durchführen dürfen. Durch „Leitung einer Elektrofachkraft“ (EFK) und geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (EUP) Prüfungen durchführen. Eine Elektrofachkraft darf die Prüfungen ebenfalls durchführen.
Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach der Art und seinem Einsatzgebiet des Betriebsmittels.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel im Büro oder ähnliche Umgebungen: 2 Jahre*
- Ortsveränderliche Betriebsmittel in Werkstätten oder ähnliche Umgebungen: max. 1 Jahr* (aufgrund erhöhter Belastung)
- Ortsfeste Anlagen und Maschinen: max. 4 Jahre*
*Prüffristen dienen nur als Orientierungshilfe. Erforderliche Prüffristermittlung erfolgt durch Gefährdungsbeurteilung.