WAY TO SECURE
Der Prüfservice für Ihre Sicherheit
WER IST WATO
Ist Ihnen DGUV ein Begriff? Viele Unternehmen stoßen gerade bei arbeitsschutzrechtlichen Themen an Ihre Grenzen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es hierbei oftmals nicht unbedeutende Wissenslücken gibt, denen wir uns für Sie angenommen haben.
Aus gesetzlicher Sicht sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer elektrischen Geräte und Anlagen sicherzustellen – dabei kommen wir ins Spiel.
Als verlässlicher Partner für Ihr Unternehmen in Niederbayern führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach den aktuellen Normen und Vorschriften wie DGUV-V3 & V4 durch. Somit können Sie Ihre volle Aufmerksamkeit wieder Ihrem Kerngeschäft widmen.
WATO hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein besonderes Augenmerk auf die elektrischen Betriebsmittel zu richten. Gerade in diesem Bereich gibt es eine große Vielfalt an Geräten und Anlagen, die zwingend einer fachkundigen Prüfung unterliegen müssen.
UNSERE KOMPETENZEN
WAS WIR PRÜFEN
Die Berufsgenossenschaft schreibt grundsätzlich die Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel von einem Netzteil bis hin zu einer Produktionsstraße vor. WATO unterstützt Sie in den folgenden Bereichen:
Ortsveränderliche Betriebsmittel
nach DIN VDE 0701-0702
z.B. Netzteil, Computer, Drucker, Kaffeemaschine, Wasserkocher, …
Schweißgeräte
nach DIN VDE 0544-4
z.B. Elektroden-Schweißgerät, Schutzgas-Schweißgeräte, Fülldraht-Schweißgeräte, …
Ortsfeste Anlagen
nach DIN VDE 0105-100
z.B. Schuko Steckdosen, CEE Steckdosen, Beleuchtung, …
Server
nach DIN VDE 0701-0702 und 0105-100
z.B. von kleinen Serveranlagen bis hin zu Serverzentren, …
E-Tankstellen
nach DIN VDE 0100-722
z.B. Wallbox, Ladesäulen, …
Maschinen
nach DIN VDE 0113-1
z.B. Drehbank, CNC Fräsmaschine, Fertigungszentrum, Laserschneidemaschinen, …
WARUM PRÜFEN?
Mit Sicherheit teilen auch Sie unsere Ansicht, dass Mitarbeiter*innen das wertvollste Gut eines jeden Unternehmers sind – gerade deshalb hat ein verantwortungsbewusster und sicherer Umgang mit Betriebsmitteln oberste Priorität. Dabei geht es uns nicht nur um ein persönliches Anliegen, denn diese gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Prüfung von Betriebsanlagen besteht für Unternehmen bereits seit Jahrzehnten.
Wir nehmen Ihnen diese Last von den Schultern und sorgen für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden.
Die Grundlage, welche uns zu einer Prüfung veranlasst, ist § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieser wird weiter konkretisiert durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 + 4.
Hierzu ein Ausschnitt aus dem § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes:
„(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
Unser Know-How ist Ihr Vorteil
So profitieren Sie von den fristgerechten Prüfungen:
- Ausfallzeiten von Maschinen und Anlagen werden minimiert.
- Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen.
- Schäden an Betriebsmittel werden auf ein Minimum reduziert.
- Die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln in Ihrem Unternehmen steigt.
IHR ABLAUF MIT WATO
Schnell und sicher – in nur 8 Schritten sorgt WATO für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
ÜBER WATO
WATO Prüfservice hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein besonderes Augenmerk auf die elektrischen Betriebsmittel zu richten. Als verlässlicher Partner für Ihr Unternehmen in Niederbayern führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach den aktuellen Normen und Vorschriften wie DGUV-V3 & V4 durch.
- WATO Prüfservice e.K.
- Schmiedfeld 32a | 94365 Parkstetten bei Straubing
- 09421 751 296 0
- info@wato-pruefservice.de
- Mo – Fr: 08:00 – 17:00 Uhr
FAQ
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 ehemals (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Kurzum sind alle Unternehmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG dazu verpflichtet alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. Durch Erst-Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie Wiederholungsprüfungen werden in regelmäßigen Abständen Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlagen sichergestellt.
Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab dem/der ersten Mitarbeiter*in.
In der DGUV V3 §5 wird beschrieben, dass nur „Befähigte Personen nach TRBS 1203“ die Elektroprüfungen durchführen dürfen. Durch „Leitung einer Elektrofachkraft“ (EFK) und geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (EUP) Prüfungen durchführen. Eine Elektrofachkraft darf die Prüfungen ebenfalls durchführen.
Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach der Art und seinem Einsatzgebiet des Betriebsmittels.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel im Büro oder ähnliche Umgebungen: 2 Jahre*
- Ortsveränderliche Betriebsmittel in Werkstätten oder ähnliche Umgebungen: max. 1 Jahr* (aufgrund erhöhter Belastung)
- Ortsfeste Anlagen und Maschinen: max. 4 Jahre*
*Prüffristen dienen nur als Orientierungshilfe. Erforderliche Prüffristermittlung erfolgt durch Gefährdungsbeurteilung.